Wie sind die Eigentumsverhältnisse geregelt? Wer ist zur Nutzung befugt?
Eigentumsrechte betreffen immer auch unsere Beziehungen zu Mitmenschen, Lebensgrundlagen und künftigen Generationen. Sie sind so festzulegen, dass diese Beziehungen nicht zerstört werden. Ein Sache tatsächlich zu gebrauchen (Besitz) und zu pflegen wird wichtiger, als sie *ausschließlich für sich zu haben* (Eigentum). Dies steht der Idee "absoluter Verfügung" entgegen und verhindert Machtmissbrauch durch Eigentum. Rechtsformen beziehungshaften Habens werden von den Beteiligten selbst entwickelt und kontrolliert. Sie erlauben vielfältige Nutzungsformen und heben bestenfalls den vermeintlichen Gegensatz von 'Individual- oder Kollektiveigentum' auf.
# Beispiele - In vielen Gemeinschaftsgärten gilt für die Nutzung von Beeten die Regel: *Use it or loose it*. - Mitglieder des selbstorganisierten Supermarktes Park Slope Food Coop sind sogenannte *Mitglied-Eigentümer*. Die Mitgliedschaft ist an einen monatlichen Arbeitseinsatz von 2:47 Stunden gebunden. Dadurch werden die Beziehungen zu den Menschen und dem Ort gepflegt. - Das Verbundwiki (Federated Wiki ) erleichtert es, individuelle und gemeinsame Wissensproduktion zusammenzubringen, ohne dass individuelle Leistungen dabei unsichtbar werden.